Voraussetzungen:
Persönliche Eignung:
Das Gesetz (§29 BBiG) sieht vor, dass sich erst einmal jeder als Ausbilder eignet, sofern nicht konkrete Gründe dagegensprechen, diese sind z. B. Beschäftigungsverbot nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz.
Fachliche Eignung:
- abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachangestellten für Medien und Informationsdienste
- ca. 5 Jahre Berufserfahrung
- abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung (z. B. Information und Dokumentation, Bibliothekswissenschaften, etc.)
Ablauf:
Schnellläuferkurs:
Präsenzlehrgang:
- Präsenzlehrgang mit ca. 60 Doppelstunden
- 4-5 im Monat (2x Tage)
- schriftliche Prüfung
- praktische Prüfung
Kosten:
variieren je nach Anbieter (meist werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Pädagogik / Psychologie
- Ausbildungseignung prüfen
- Ausbildung Planen
- Ausbildung durchführen
Abschluss:
anschließende Vorteile:
- Arbeit als Ausbilder
- Ggf. höhere Entgeltgruppe
- Übertragung von verantwortungsvollen Aufgaben
- Entscheidung bzw. Mitsprache recht bei der Einstellung von neuen Auszubildenden
Institutionsbeispiele:
Verwaltungsakademie (VAk)
Industrie und Handelskammer (IHK)