Ausbilderschein (AdA-Schein)

Voraussetzungen:

Persönliche Eignung:

Das Gesetz (§29 BBiG) sieht vor, dass sich erst einmal jeder als Ausbilder eignet, sofern nicht konkrete Gründe dagegensprechen, diese sind z. B. Beschäftigungsverbot nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Fachliche Eignung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachangestellten für Medien und Informationsdienste
  • ca. 5 Jahre Berufserfahrung
  • abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung (z. B. Information und Dokumentation, Bibliothekswissenschaften, etc.)

Ablauf:

Schnellläuferkurs:

  • Selbststudium

Präsenzlehrgang:

  • Präsenzlehrgang mit ca. 60 Doppelstunden
  • 4-5 im Monat (2x Tage)
  • schriftliche Prüfung
  • praktische Prüfung

Kosten:

variieren je nach Anbieter (meist werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen)

 

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Pädagogik / Psychologie
  • Ausbildungseignung prüfen
  • Ausbildung Planen
  • Ausbildung durchführen

Abschluss:

  • Ausbilder

anschließende Vorteile:

  • Arbeit als Ausbilder
  • Ggf. höhere Entgeltgruppe
  • Übertragung von verantwortungsvollen Aufgaben
  • Entscheidung bzw. Mitsprache recht bei der Einstellung von neuen Auszubildenden

Institutionsbeispiele:

Verwaltungsakademie (VAk)

Industrie und Handelskammer (IHK)

Impressum

Projektthema:

Herstellen und Gestalten von Informationsdiensten"

Projektzeitraum:

25.02.2019 - 29.02.2019

Projektteilnehmer:

Erik Griep, Amanda Platow, Antonia Ruppel, Frederike Sielaff

 

Kontakt (OSZ):

Louise-Schroeder-Schule
Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung
Abteilung III
Lippstädter Str. 9 -11
12207 Berlin